Für Unternehmen, Teams & Gesellschafter
Wirtschaftsmediation und Arbeitsplatzmediation in Düsseldorf Konflikte im beruflichen Umfeld kosten Energie und Zeit. Ich helfe dabei, den Konflikt zu benennen, die echten Anliegen aller Beteiligten sichtbar zu machen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln – in Düsseldorf, in NRW und online deutschlandweit.
Was ist Wirtschaftsmediation?
Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes, freiwilliges und vertrauliches Verfahren, mit dem Konflikte im beruflichen Umfeld geklärt werden – ohne Gericht, ohne Schiedsspruch, ohne dass jemand von außen entscheidet, wer recht hat.
Ich führe die Beteiligten durch den Prozess und halte den Rahmen. Ich bewerte nicht und schlage keine Lösung vor. Die Konfliktparteien bleiben jederzeit die Expert:innen für ihren Konflikt und ihre Lösung. Am Ende steht eine konkrete Vereinbarung, die alle mittragen – und genau deshalb hält sie.
Typische Situationen, in denen ich arbeite
- Spannungen im Team, die die Zusammenarbeit blockieren
- Auseinandersetzungen zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden
- Streit zwischen Gesellschaftern über Richtung, Rollen oder Anteile
- Konflikte nach einer Umstrukturierung oder einem Führungswechsel
- Reibung an Schnittstellen zwischen zwei Abteilungen
- Ein Thema, das seit Monaten in jeder Sitzung mitschwingt, aber nie ausgesprochen wird
Was ein ungelöster Konflikt kostet
Die offensichtlichen Kosten sind die sichtbaren: Krankheitstage, Kündigungen, Anwaltsrechnungen. Teurer sind meistens die unsichtbaren.
Ein ungelöster Konflikt zieht Aufmerksamkeit ab. Menschen umgehen einander, statt miteinander zu arbeiten. Informationen werden nicht mehr weitergegeben – nicht aus Bosheit, sondern weil der Weg zu unangenehm geworden ist. Entscheidungen verzögern sich, weil niemand das Gespräch führen will, das nötig wäre. Und Menschen, die gehen könnten, gehen irgendwann.
Wie eine Wirtschaftsmediation abläuft
1. Erstgespräch – 30 Minuten, kostenfrei
Wir klären, worum es geht, wer beteiligt ist und ob Mediation das richtige Verfahren ist. Auf Wunsch spreche ich mit beiden Seiten zunächst getrennt.
2. Auftragsklärung
Gemeinsam legen wir fest, welche Themen auf den Tisch kommen und nach welchen Regeln wir arbeiten. Hier wird auch die Rolle des Auftraggebers geklärt – dazu unten mehr.
3. Der Kern der Mediation
Wir arbeiten heraus, was hinter den Positionen steckt. Eine Position ist das, was jemand fordert. Ein Anliegen ist der Grund dahinter. Positionen schließen sich oft gegenseitig aus – Anliegen fast nie. Ich sorge dafür, dass beide Seiten zu Wort kommen und das Gespräch konstruktiv bleibt.
4. Vereinbarung
Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung: Wer macht was, bis wann, und was passiert, wenn es nicht klappt. Bei rechtlich weitreichenden Punkten – etwa Gesellschafteranteilen – empfehle ich, sie anschließend anwaltlich prüfen zu lassen. Mediation ersetzt keine Rechtsberatung, und ich erteile keine.
Was erfährt mein Arbeitgeber von der Mediation?
In der Wirtschaftsmediation fallen Auftraggeber und Konfliktparteien häufig auseinander. Das Unternehmen beauftragt und bezahlt – im Raum sitzen aber zwei Menschen, die sich zerstritten haben.
Für die Beteiligten ist das deshalb die entscheidende Frage – und eine, die sie oft nicht laut stellen.
Meine Antwort ist eindeutig: nichts. Ich unterliege der Schweigepflicht – auch gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erfährt, ob die Mediation mit einer Vereinbarung abgeschlossen wurde. Er erfährt keine Details oder Inhalte aus der Mediation. Diese Sicherheit schafft den Rahmen dafür, dass Konfliktparteien innerhalb der Mediation offen sprechen können und wir so wirklich an den Kern des Problems kommen.
Dasselbe gilt untereinander: Auch die Konfliktparteien sichern sich zu Beginn der Mediation gegenseitig die Verschwiegenheit zu. Sollte es im Rahmen der Lösung einzelne Punkte geben, die nach außen abgestimmt werden müssen – etwa mit der Personalabteilung oder der Geschäftsführung –, wird zu diesem Thema explizit eine Aufhebung der Verschwiegenheit vereinbart.
Wann Mediation nicht das richtige Mittel ist
Mediation ist kein Allheilmittel, und ich sage das lieber vorher als hinterher.
Sie funktioniert nicht, wenn eine Seite gar nicht teilnehmen will und nur geschickt wurde. Sie funktioniert nicht, wenn es in Wahrheit um eine Entscheidung geht, die die Geschäftsführung treffen muss und nicht delegieren kann. Und sie ist nicht das richtige Verfahren, wenn strafrechtlich relevante Vorgänge im Raum stehen oder ein rechtlicher Anspruch geklärt werden muss – dafür brauchen Sie eine Anwältin, keine Mediatorin.
In allen anderen Fällen gilt: Der Konflikt wird nicht kleiner, wenn man wartet.
Vor Ort in Düsseldorf oder online
Ich komme in Ihr Unternehmen, wir treffen uns an einem neutralen Ort in Düsseldorf, oder wir arbeiten per Videokonferenz. Bei Beteiligten an verschiedenen Standorten ist online oft die einzige Möglichkeit, überhaupt zeitnah zusammenzukommen.
Häufige Fragen zur Wirtschaftsmediation
Kann der Arbeitgeber Mitarbeitende zur Mediation verpflichten?
Nein. Mediation ist freiwillig. Ein Unternehmen kann sie anbieten und bezahlen, aber niemanden zwingen. Wer nur formal anwesend ist, macht das Verfahren wirkungslos – das zeigt sich spätestens in der zweiten Sitzung.
Wie lange dauert das Ganze?
Eine Sitzung dauert in der Regel 90–120 Minuten. Die Anzahl der Sitzungen hängt stark vom Thema ab, durchschnittlich ist mit 3–5 Sitzungen zu rechnen.
Was kostet eine Wirtschaftsmediation?
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Die weiteren Sitzungen berechne ich nach Aufwand – die genauen Konditionen besprechen wir im Erstgespräch, abhängig von Thema, Anzahl der Beteiligten und Umfang.
Muss die Gegenseite zustimmen?
Ja. Alle Beteiligten müssen bereit sein, teilzunehmen. Wenn das noch unklar ist, können mich beide Seiten zunächst getrennt in einem Erstgespräch kennenlernen.
Einen Konflikt im Unternehmen klären?
Das Erstgespräch dauert 30 Minuten, ist kostenfrei und unverbindlich – in Düsseldorf oder online. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.